Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.06.2025
Sonstiges
17.04.2025
Sonstiges
27.03.2025
Sonstiges
25.03.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
07.03.2025
Eröffnungen
28.08.2024
StaRUG-Restrukturierungsverfahren der rent2buy AG, Wetzlar (810 RES 2/24 R) - Zustellung Planangebot und Termin-Ladung
13.11.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
22.09.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
08.09.2022
Neueintragungen